Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20   

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https://dejure.org/2020,50570
FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20 (https://dejure.org/2020,50570)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05.10.2020 - 4 K 635/20 (https://dejure.org/2020,50570)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 4 K 635/20 (https://dejure.org/2020,50570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FGO § 52a Abs. 7, § 53, § 65 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, § 79b Abs. 1, § 135 Abs. 1, § 155 S. 1; ZPO § 130a, § 130b S. 1, § 166, § 169 Abs. 5, § 189, § 298 Abs. 2 S. 3 u. 4; ErbStG § 13d
    Klage gegen das Finanzamt wegen Veranlagung der Erbschaftssteuer

  • rewis.io

    Klage gegen das Finanzamt wegen Veranlagung der Erbschaftssteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bezeichnung des Klagebegehrens innerhalb der Frist bzgl. Schätzung der Erbschaftsteuer; Zustellung der Ausschlussfristsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens - hier: Erbschaftsteuererklärung Zustellung eines elektronisch erstellten gerichtlichen Dokuments ohne Beglaubigungsvermerk

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    Sie sollen die einwandfreie Durchführung eines Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten sicherstellen und nicht behindern (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78 -, BGHZ 75, 340-352, BVerwGE 58, 359-368, Rn. 31).

    Die Rechtsprechung hat sich dabei schon früh von den "Praktikabilitätsbedürfnissen eines modernen Schriftverkehrs" leiten lassen und allzu strengen Auslegungen widersprochen (so Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78 -, BGHZ 75, 340-352, BVerwGE 58, 359-368, Rn. 35).

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 79/15

    Zivilrechtsstreit: Zustellungsmangel bei Zustellung einer einfachen statt einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    Eine Pflicht zur Beglaubigung jedes zuzustellenden Schriftstücks lässt sich dieser Vorschrift hingegen schon grammatikalisch nicht entnehmen (aA wohl BGH, Teilversäumnisurteil vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 79/15 -, BGHZ 208, 255).

    Die Klägerin hat unbestritten die Ausschlussfristsetzung (durch ihren Prozessvertreter) erhalten (vgl. z.B. BGH, Teilversäumnisurteil vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 79/15 -, BGHZ 208, 255; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 189 ZPO, Rn. 9; Leipold in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 259. Lieferung 08.2020, § 53 FGO, Rn. 167; Neumann in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 155.

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    Damit will das Gesetz verhindern, die förmlichen Zustellungsvorschriften zum Selbstzweck erstarren zu lassen (BGH, Urteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 -, BGHZ 214, 294-314, Rn. 38).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    Diese Rechtsprechung ist zwar geprägt von der Verteidigung der Rechte der Beteiligten gegen eine übertriebene Formstrenge der Gerichte (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 610/62 -, BVerfGE 15, 288-298, Rn. 10), der Ausgangspunkt, Formerfordernisse entsprechend ihrer Hilfsfunktion für die Wahrung von Beteiligtenrechten auszulegen, muss aber auch für die Anforderungen an die durch das Gericht zu wahrende Form gelten.
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    Die Förmlichkeiten der Verfahren des gerichtlichen Rechtsschutzes sind entsprechend ihrem Zweck, nämlich die materiellen Rechte der Beteiligten zu wahren, auszulegen (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 05. November 1973 - GrS 2/72 -, BFHE 111, 278, BStBl II 1974, 242).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    Grundsätzlich nicht ausreichend sind die Ankündigung eines Sachvortrags, die Ankündigung einer nachzureichenden Steuererklärung, der allgemeine Hinweis, die Besteuerungsgrundlagen seien zu hoch geschätzt worden, oder der Antrag auf "Aufhebung" eines Schätzungsbescheides, wenn der Sache nach erkennbar und typischerweise eine Herabsetzung der Steuer nach Maßgabe von noch abzugebenden Steuererklärungen begehrt wird (BFH-Urteil vom 08.07.1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628).
  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben der Klägerin in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die die Klägerin treffende Rechtsverletzung nach deren Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 30.04.2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227; vom 17.01.2002 VI B 114/01, BStBl II 2002, 306).
  • BFH, 13.06.1996 - III R 93/95

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    Sinn und Zweck des § 65 Abs. 1 FGO und die Fassung dieser Vorschrift schließen es allerdings aus, vom Finanzgericht zu verlangen, den Gegenstand des Klagebegehrens anhand einer Vielzahl ihm vorgelegter Unterlagen selbst zu ermitteln, und die Anforderungen des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO als erfüllt anzusehen, wenn die vorgelegten Unterlagen dies mehr oder weniger leicht und zuverlässig ermöglichen (BFH-Urteil vom 13.06.1996 III R 93/95, BStBl II 1996, 483).
  • BFH, 26.08.1982 - IV R 31/82

    Feststellungsbeteiligte - Gewinnfeststellungsbeschluß

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    b) Bereits das Erfordernis einer Unterschrift ergibt sich allerdings nicht aus der Finanzgerichtsordnung oder der Zivilprozessordnung, sondern wird allgemein aus der Erfordernis abgeleitet, dass eine gerichtliche Willensäußerung, die Rechtswirkungen für die Prozessbeteiligten habe, ihren Urheber erkennen lassen müsse (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 26. August 1982 - IV R 31/82 -, BFHE 136, 351, BStBl II 1983, 23, Rn. 9).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 18/99

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
    Bei der Auslegung einer Klage sind sämtliche dem Finanzgericht und der Finanzbehörde erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art einschließlich der dem Gericht vorliegenden Akten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 14.06.2000 X R 18/99, BFH/NV 2001, 170, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 325/00

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Verfahrensfehler

  • BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens; Nichtigkeit eines

  • BFH, 23.10.2008 - X B 138/08

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

  • BFH, 24.06.1993 - VII R 135/92

    Zur Wirksamkeit einer gerichtlichen Ausschlußfrist (§ 53 FGO )

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